Die Bundeswehr entließ einen Soldaten, weil er sich geweigert hatte, einer Kollegin die Hand zu geben
Das Oberste Verwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 10. Oktober die Weigerung eines Bundeswehrsoldaten, einer Kollegin die Hand zu geben, als Zeichen eines „Radikalisierungsprozesses auf religiöser Basis“ gewertet.
Der Antragsteller versuchte zu beweisen, dass seine Zurückhaltung, Frauen die Hand zu geben, sein Muslim-Recht ist. Das Gericht akzeptierte seine Argumente jedoch nicht und vertrat die Auffassung, dass das Verhalten des aus dem Dienst entlassenen Soldaten einen Mangel an Respekt für seine KollegInnen darstelle, was den Zusammenhalt und die Kampfkraft der Bundeswehr gefährde.
Quelle
Illustration (CC) andreavallejos
Deutsch – Russisches Jahr der Menschenrechte
Das Projekt informiert deutsche Gesellschaft einschließlich des russischsprachigen Teils über die Lage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in Russland; und die Russen – über die Situation in diesem Bereich in Deutschland. Unter Beteiligung des russischen Menschenrechtszentrums „Memorial“ und des Forums der russischsprachigen Europäer sowie mit Unterstützung des deutschen Auswärtigen Amtes realisiert.