Russland muss Häftling Schadenersatz für harte Behandlung zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland verurteilt, weil es einen zu lebenslangem Gefängnis verurteilten Mann ohne Grund jahrelang in verschärfter Haft gehalten hat. Dies sei als unmenschliche und erniedrigende Behandlung einzustufen, erklärten die Richter am Montag in Straßburg. Dem Häftling wurde ein Schadenersatz von 3.000 Euro und eine Auslagenerstattung von 1.000 Euro zugesprochen. (AZ: 14727/11)
Der Mann hatte seine Haftstrafe laut EGMR im Dezember 2010 angetreten. Er musste demnach mehrere Jahre lang in Einzelhaft oder in einer Doppelzelle ohne Kontakt zu den übrigen Gefangenen verbringen. Er habe rund 22,5 Stunden täglich ohne sinnvolle Beschäftigung in der Zelle verbringen und bei jedem Verlassen der Zelle Handschellen tragen müssen.
Die Straßburger Richter stellten fest, dass die Behandlung weitgehend auf allgemeine Regelungen für zu lebenslanger Haft Verurteilte in Russland zurückgehe. Es handele sich damit um ein systematisches Problem. Der EGMR schlug daher Abhilfemaßnahmen vor, etwa verschärfte Haft von individuellen Risikobewertungen abhängig zu machen.
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